Eigentümerwechsel
Gemäss Wasserversorgungsreglement sind Abonnetenwechsel durch die Hauseigentümer zu melden. Bei zu spät oder nicht gemeldeten Eigentümerwechseln können keine korrekten Abrechnungen erstellt werden.
Der frühere Abonnent schuldet die Wassergebühren dementsprechend bis eine korrekte Abrechnung erstellt werden kann.